Publikation "Reglement für die Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben 2024"
Reglement über die Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben der Einwohnergemeinde Lyssach - Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Lyssach gibt gestützt auf Art. 26 des Organisationsreglements (OgR), in Kraft seit 1. Januar 2013, die Genehmigung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:
- Reglement über die Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben der Einwohnergemeinde Lyssach 2024
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 29. April 2024 gestützt auf Art. 17 Abs. 4 OgR beschlossen.
Fakultatives Referendum
Vier Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 10. Mai 2024 – 10. Juni 2024
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Lyssach, Hubelsgasse 24, 3421 Lyssach
Öffentliche Auflage
Das obengenannte Reglement liegt während dreissig Tagen, d.h. vom 10. Mai 2024 bis am 10. Juni 2024 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Lyssach auf und kann zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten der Reglemente öffentlich bekannt geben.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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