Gemeindeversammlung (Legislative)
Das oberste Organ der Einwohnergemeinde Lyssach sind die Stimmberechtigen. Jedes Jahr finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt (Mai und November). Bei dringenden Geschäften kann durch den Gemeinderat eine zusätzliche Gemeindeversammlung einberufen werden. Die Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung sind im Organisationsreglement genau geregelt.

Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist das strategische Führungsorgan der Gemeinde. Er plant und koordiniert die Tätigkeiten der Gemeinde. Der Gemeinderat besteht aus 7 Mitglidern und trifft sich in der Regel alle drei Wochen zu einer Sitzung. Die Mitglieder werden alle vier Jahre durch die Stimmberechtigen an der Urne gewählt.

Kommissionen
Um den Aufgaben einer Einwohnergemeinde gerecht zu werden, bestehen verschiedene ständige Kommissionen, die einerseits den Gemeinderat bei der Entscheidfindung untersützen und andererseits über eigene, klar definierte Entscheidbefugnisse verfügen. Die ständigen, entscheidbefugten Kommissionen sind im Organisationsreglement geregelt und aufgeführt.

Ortsparteien
In der Gemeinde Lyssach bestehen folgende zwei Ortsparteien: