Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich persönlich, spätestens am Tag des Wegzuges am Schalter der Gemeindeverwaltung abzumelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis oder Identitätskarte/Pass
- Aufenthaltsausweis (Nur Wochenaufenthalter)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohner- und Fremdenkontrolle | 034 446 03 52 | vera.iseli@lyssach.ch |