Das oberste Organ der Einwohnergemeinde Lyssach sind die Stimmberechtigen, die als Gemeindeversammlung handeln. Jedes Jahr finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Lyssach angemeldet sind, sind freundlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.

Nicht stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner haben Gelegenheit, der Gemeindeversammlung als Gäste zu folgen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Lyssach
info@lyssach.ch

Ort

Mezwan
Schulhausstrasse 15
3421 Lyssach

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Datum Sitzung