
Änderungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs (Velo, E-Bike usw.)
Die Regeln für E-Bikes wurden durch den Bundesrat aktualisiert. Mit diesem Entscheid werden die Regelunge für Fahrzeuge des Langsamverkehrs harmonisiert, damit deren Potential noch besser ausgeschöpft werden kann. Mit der besseren Nutzung der knappen Verkehrsflächen steigt auch die Verkehrssicherheit. Die Vorschriften treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Das Symbol "Fahrrad" gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trotinette bis max. 20km/h etc.)
Das Symbol "Motorfahrrad" umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorräder) sowie die neu geschaffene Kategorie "schwere Elektro-Motorfahrräder". Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor.
In folgenden Dokumenten finden Sie weitere Informationen zu den Änderungen.
Um gefährliche Situationen im Strassenverkehr zu vermeiden, passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Umständen entsprechend an und fahren Sie vorausschauend. Die Verkehrsflächen in und um Lyssach werden rege genutzt, daher wird auf die gegenseitige Rücksichtnahme appeliert.
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Zugehörige Objekte
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Radverkehr Signalisation auf einen Blick (PDF, 293.28 kB) | Download | 0 | Radverkehr Signalisation auf einen Blick |
Uebersichtstabelle Motorfahrrader 2025 (PDF, 402.25 kB) | Download | 1 | Uebersichtstabelle Motorfahrrader 2025 |