Arbeitslosenvermittlung RAV Burgdorf

Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungzentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (ID, Pass, Führerschein oder Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen.

Kontakt:
RAV Burgdorf
Oberburgstrasse 8
Postfach 1419
3400 Burgdorf
Telefon 031 636 13 22
rav.burgdorf@be.ch