Gemeindewahlen 2024
Informationen
- Datum
- 27. Oktober 2024
- Lokalität
Für die auf Sonntag, 27. Oktober 2024 festgesetzten ordentlichen Urnenwahlen sind innert der reglementarischen Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden.
Gemeinderat (7 Mitglieder)
Liste 1 Sozialdemokratische Partei Lyssach
Lehmann Corinne 68 dipl. Physiotherapeutin bisher
Lehmann Corinne 68 dipl. Physiotherapeutin bisher
Röthlisberger Annic 92 Leiterin Rechtsdienst neu / parteilos
Röthlisberger Annic 92 Leiterin Rechtsdienst neu / parteilos
Riesen Daniel 66 Experte in Rechnungslegung
und Controlling neu
Riesen Daniel 66 Experte in Rechnungslegung
und Controlling neu
Kocher Rebekka 75 Zahntechnikerin neu / parteilos
Liste 2 Schweizerische Volkspartei Sektion Lyssach
Kämpfer Susanne 69 Geschäfts- und Hausfrau bisher
Thomann Kilian 84 Leiter Digital Governance Services bisher
Bossard Marco 82 Stv. Bereichsleiter Notrufzentrale
144 / 118 Bern bisher / parteilosHabegger Thomas 68 Informatiker mit eidg. FA /
Elektromonteur EFZ neu
Buri Patric 89 Versicherungs- und Vorsorgeberater neu
Mathys Jeremias 90 Projektleiter Gartenbau neu / parteilos
Stimmberechtigt sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Jede stimmberechtigte Person kann ihr Wahlrecht durch Verwendung eines amtlichen oder ausseramtlichen Wahlzettels ausüben.
Jede Wählerin und jeder Wähler darf auf den amtlichen Wahlzetteln von Hand so viele Namen schreiben, als Personen zu wählen sind, den gleichen Namen aber nicht mehr als zweimal. Sie/Er darf die Namen frei aus allen gültigen Wahlvorschlägen (siehe hiervor) auswählen. Namen, die auf keinem gültigen Wahlvorschlag stehen fallen ausser Betracht.
Stimmberechtigte, die einen ausseramtlichen Wahlzettel verwenden, dürfen daran (ebenfalls nur handschriftlich) beliebige Streichungen vornehmen, gestrichene Namen durch solche aus einem gültigen Wahlvorschlag ersetzen und in gleicher Weise leere Linien füllen. Sie dürfen auch die Listenbezeichnung abändern oder streichen.
Stimmen und Wahlzettel sind gültig soweit daraus der freie Wille des Stimmenden deutlich erkennbar ist und wenn der Wahlzettel den Vorschriften entspricht.
Amtliche Wahlzettel, die ganz oder teilweise mit der Schreibmaschine oder durch ein Vervielfältigungsverfahren ausgefüllt worden sind, sowie ausseramtliche Wahlzettel, die mit solchen Mitteln erstellt oder abgeändert worden sind, sind ungültig.
Als Stimmausweis für die Urnenwahlen gilt die Ausweiskarte für die ordentlichen Urnenwahlen vom 27. Oktober 2024.
Das Stimmrecht kann sowohl brieflich als auch durch persönliche Abgabe der Wahlzettel an der Urne ausgeübt werden. Wer seine Stimme brieflich abgibt, muss nachfolgende Bestimmungen beachten:
- Rückantwortcouverts, die am Sonntag, 27. Oktober 2024, nach 09.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, sind ungültig. Sie müssen deshalb rechtzeitig der Post übergeben oder direkt bei der Gemeindeverwaltung (Briefkasten) abgegeben werden.
- Im Übrigen wird auf die Weisungen auf der Rückseite des Stimmcouverts verwiesen.
Die Listen liegen während der Wahlverhandlungen im Wahllokal zur Einsichtnahme auf.
Das Wahllokal ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 27. Oktober 2024 10.30 Uhr - 11.30 Uhr
Lyssach, 23. September 2024 Der Gemeindeschreiber