Sie verlassen unsere Gemeinde?
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich persönlich,
spätestens am Tag des Wegzuges am Schalter der Gemeindeverwaltung abzumelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis oder Identitätskarte/Pass
- Aufenthaltsausweis (Nur Wochenaufenthalter)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!