Adressauskunft
Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Name, Vorname, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.
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