Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich.

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Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Auf Gesuch hin kann jede Person die Bekanntgabe ihrer Daten gegenüber Privaten sperren lassen.

Unterlagen

Gesuchsformular Datensperre

Verfahren

Nach erhalt des Gesuchformular im Original (mit Unterschrift) wird die Datensperre bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.