Willkommen auf der Website des Lyssach



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Navigation Inhalt Suche Inhaltsverzeichnis Seite drucken
Gemeinde Lyssach



Mieterwechsel
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Gemäss Art. 8 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt sind Personen welche Unterkunft gewähren oder eine Wohnung vermietet, verpflichtet die Einwohnerkontrolle über Zu- und Wegzüge sowie über die Mieter Auskunft zu erteilen.
Verfahren
Sobald Sie einen Mieterwechsel bei der Einwohnerkontrolle melden, wird diese die weiteren Schritte einleiten.
Angaben zur Wohnung
falls keine Nummer vorhanden, bitte keine vermerken
Lage der Wohnung*
Verwaltung / Hauseigentümer
Einziehender Mieter
  
  
  
Zuzug von
Sind die Mieter Hundebesitzer?

Weitere Bemerkungen
E-Mail-Adresse für Bestätigung
 
Dieses Bild enthält ein Buchstaben-Zahlen-Rätsel und dient dazu, Spam-Programme fernzuhalten.

Bitte tippen Sie ab, was Sie oben sehen. So zeigen Sie uns, dass Sie kein Roboter sind. Wenn Sie das Wort nicht lesen können, klicken Sie auf unlesbar. Wenn Sie sehbehindert sind, verwenden Sie bitte die Sprachausgabe (Flash-Player erforderlich). Tipp: Wer sich im Benutzerkonto einloggt, muss kein Captcha lösen.
* Eingabe obligatorisch