Datensperre
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohner- und Fremdenkontrolle | 034 446 03 52 | vera.iseli@lyssach.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
Bemerkung
Unterlagen
Verfahren
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